AgenturConsult - Unternehmensberatung für klein- und mittelständische Werbeagenturen

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Andreas Frank - Unternehmensberater für klein- und mittelständische Werbeagenturen
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Herausgeber und verantwortlich gemäß § 6 MDStV:

Andreas Frank, BDW
Werbekaufmann
Marketing- & Kommunikationswirt (WfA)

Weitere Informationen über mich finden Sie
hier.

Hermann-Weller-Strasse 13
73479 Ellwangen

Telefon 07961-560 550
Telefax 07961-560 551

eMail:
af@AgenturConsult.de

Steuernummer 50222/21392
Finanzamt Aalen/Wuerttemberg
USt-IdNr. DE811565564

Das Angebot auf diesen Seiten ist ausschließlich für den Markt der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Es richtet sich an Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Institutionen, nicht jedoch an Privatpersonen.


Hinweise:


Andreas Frank betreibt keine Rechts- oder Steuerberatung! Hierzu werden im konkreten Beratungs- und Bedarfsfall zugelassene Steuerberater und/oder Rechtsanwälte nach Absprache mit dem Kunden hinzugezogen. Es entsteht in diesem Fall kein erweitertes Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Andreas Fall, sondern ein gesondertes Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem entsprechenden Berater oder Beratungsunternehmen.

Inhalt und Struktur dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers.

Für den Inhalt der Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, ist der Herausgeber nicht verantwortlich.

Für die Zusammenarbeit gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andreas Frank:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1.) Geltungsbereich und Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags zur Unternehmensberatung verbindlicher Vertragsbestandteil. Beratungs- oder Betreuungsverträge, sowie Verträge über besondere Leistungen, werden allgemein oder projektbezogen, zeitlich befristet oder auf unbestimmte Dauer ausschliesslich als Dienstverträge gem. §§ 611 ff. BGB abgeschlossen. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg.


2.) Ausführung

Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen und grösstmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Der Berater kann sich dabei im Einzelfall sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Mündliche Erklärungen und Auskünfte des Beraters oder seiner Mitarbeiter sind grundsätzlich unverbindlich. Das Anfertigen eines schriftlichen Beratungsberichts erfolgt grundsätzlich nur, wenn diese Leistung im Beratungsauftrag explizit vereinbart ist.


3.) Verschwiegenheitspflicht

Der Berater ist über alle mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden unternehmens-, projekt- oder personenbezogenen Sachverhalte zum Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet, auch über den Abschluß seiner Tätigkeit hinaus. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf seine Mitarbeiter.

Ausgenommen ist hiervon die Nennung des Kunden als Referenz. Die Nennung als Referenz erfolgt jedoch ohne Angaben darüber, welche Tätigkeiten der Kunde von WerbeCheck ausführen hat lassen. Möchte der Kunde nicht als Referenz genannt oder zitiert werden, so kann dem im Zuge der Auftragsvergabe widersprochen werden. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.


4.) Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater im Rahmen des erteilten Auftrags alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen und auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte zu sorgen. Er hat den Berater unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten zu unterrichten, die für die Auftragserfüllung des Beraters relevant sein können.


5.) Geistiges Eigentum

Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags vom Berater gefertigte Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen oder sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse ausschliesslich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Urheberrechte und die daraus abzuleitenden Ansprüche stehen ausschliesslich im Eigentum des Beraters.


6.) Fehlerbeseitigung/Haftung

Tritt in der Beratungsleistung ein Fehler auf, den der Berater zu vertreten hat und den Auftraggeber gemäss §§ 626,627 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigen würde, so ist der Auftraggeber vor Ausspruch der fristlosen Kündigung verpflichtet, dem Berater unter Gewährung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die bisherige Dienstleistung zu korrigieren. Der Berater kann eine Wiederholung dieser Korrekturleistung verlangen.

Ansprüche des Auftraggebers, gleich welchen Namen und Rechtsgrund sie haben, können nur innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der letzten Leistung des Beraters diesem gegenüber geltend gemacht werden. Eine wie auch immer geartete Haftung des Beraters für die Inhalte seiner Beratung gilt als ausgeschlossen, soweit gesetzliche Bestimmungen dies zulassen.


7.) Kündigung

Ist dem Berater ein Auftrag für eine einzelne Leistung erteilt und kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung dieser Leistung das Auftragsverhältnis, so behält der Berater den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, der Berater braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner oder seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Kündigt der Berater, so hat er keinen Anspruch auf Vergütung seiner bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, es sei denn, dass er einen Grund für seine Kündigung hat, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist.

Besteht ein Dauerberatungs- oder Betreuungsvertrag, so ist für die ordentliche Kündigung dieses Vertragsverhältnisses die in diesem konkreten Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist verbindlich. Für eine ausserordentliche Kündigung des Auftraggebers gilt folgendes: Erfolgt eine ausserordentliche Kündigung des Auftraggebers aus einem Grund, den der Berater nicht zu vertreten hat, oder bei einer Kündigung des Beraters aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Berater Anspruch auf die vertragliche Vergütung bis zum Ende der Vertragsdauer. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Berater zu vertreten hat, so steht diesem die Vergütung nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu.

Werden im Rahmen eines Dauerberatungs- oder Betreuungsvertrages einzelne, vertraglich vereinbarte Leistungen durch den Berater nicht erbracht, so leitet sich hieraus kein Kündigungsanspruch des Auftraggebers ab, es sei denn, die nicht erbrachte Leistung hat für die Durchführung des Gesamtauftrages überragende Bedeutung. Der Auftraggeber ist zur Honorarminderung berechtigt, hat dem Berater jedoch zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.


8.) Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

Ist der Auftraggeber mit der Leistungsannahme im Verzug oder unterlässt er die gebotene Mitwirkung, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, seine Honoraransprüche bleiben davon unberührt.


9.) Vergütung

Das Beratungshonorar für einzelne Leistungen bemisst sich nach pauschalen Tagessätzen, für Termine ausserhalb des Beraterbüros kommen entfernungsabhängige Transportkosten sowie eventuelle Spesen für Übernachtungen und Verpflegung hinzu. Mit dem Tagessatzhonorar, der Transportkosten und Spesen sind alle Leistungen des Beraters abgegolten, es sei denn, im Vertrag ist der weitergehende Ansatz von Mitarbeiterhonoraren oder Auslagenersatz ausdrücklich vereinbart. Die Höhe der Honorarforderung bemisst sich nach den auf diesen Internetseiten veröffentlichten Honorare. Eventuelle Rabatte werden schriftlich im Auftrag fixiert. Der Berater kann angemessene Vorschüsse auf Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Aufrechnung gegen Honorarforderungen des Beraters ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Beratungshonorare sind vor der Beratungstätigkeit zu bezahlen. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen, die ein Dritter an Stelle des Auftraggebers an die Unternehmensberatung leistet, befreit den Auftraggeber nicht von seinen allgemeinen Leistungsverpflichtungen.

Für Dauerberatungs- oder Betreuungsverträge ist grundsätzlich eine gesonderte Honorarvereinbarung zu treffen.


10.) Bundeszuschüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit der Zuschußgewährung aus Bundesmitteln. Der Berater prüft diese Möglichkeit und übernimmt im Rahmen der Beratung die Vorbereitung entsprechender Antragsunterlagen. Für die Gewährung des Zuschusses übernimmt er indes keinerlei Garantie.


11.) Rückgabe von Unterlagen

Der Berater hat nach Beendigung des Auftrags und nach Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen alle ihm überlassene Unterlagen herauszugeben. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.


12. ) Datenspeicherung

Kundendaten, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleiben ausschliesslich im Geschäftsbereich der Unternehmensberatung und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.


13.) Zusätzlicher Vertragsbestandteil

Die untenstehenden Grundsätze unserer Tätigkeit sind Bestandteil der mit dem Berater geschlossenen Verträge.


14.) In die Zukunft gerichtete Aussagen

Viele Internetseiten enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Überzeugungen des Anbieters aufbauen. Mit der Verwendung von Worten wie "erwarten", "schätzen", "rechnen mit", "beabsichtigen" und "planen" auf diesen Internetseiten wird bezweckt, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu identifizieren. Derartige Aussagen geben die Sicht des Anbieters im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wieder zum Zeitpunkt, als sie getätigt wurden und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Es können viele Einflüsse dazu führen, dass die tatsächlichen Resultate erheblich abweichen von den hier gegebenen Einschätzungen. Zu solchen Einflüssen gehören neben anderen Veränderungen in der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen in Wechselkursen und Zinsniveaus, Einführung von Wettbewerberprodukten, unzureichende Akzeptanz von neuen Produkten und Dienstleistungen und Veränderungen in der Unternehmensstrategie. Der Anbieter weist jede Absicht oder Verpflichtung von sich, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.


15.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen eines Beratungs- oder Betreuungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit ist über diesen Punkt eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


16.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen gilt unter Kaufleuten 73479 Ellwangen, als Gerichtsstand 73479 Ellwangen als vereinbart.


Stand: 15.03.2004




Grundsätze meiner Tätigkeit:

1.) Ich übernehme nur Aufträge, für deren Bearbeitung ich die notwendige Erfahrungen, technischen Ausrüstungen und qualifizierten Mitarbeiter bereitstellen kann. Ich suche Lösungen, die dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis und den Anforderungen zu einer wirtschaftlichen Ausführung und Nutzung gerecht werden.

2.) Ich halte sowohl Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse als auch Tatbestände aus der privaten Sphäre des Auftraggebers, die mir bei meiner Berufstätigkeit zur Kenntnis kommen, über die Beendigung des Auftrags hinaus geheim und verwerte diese Kenntnisse nicht zum eigenen Vorteil.

3.) Ich nehme in Ausübung meines Berufes keine Provisionen, Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen von Lieferanten meiner Kunden entgegen, oder leite diese an Dritte weiter.


Stand: 01.01.2004

Andreas Frank, BDW
selbständiger Marketing-
Berater seit 1992

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